Die Voraussetzungen der Befreiung wegen Wohnsitzverlegung
Verlegen Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz dauerhaft nach Portugal, kann für ein mitgebrachtes Fahrzeug eine Befreiung von der ISV gelten. Diese Befreiung ist an mehrere Bedingungen geknüpft, die typischerweise umfassen:
- Das Fahrzeug muss vor der Wohnsitzverlegung bereits eine bestimmte Mindestzeit auf Ihren Namen zugelassen gewesen sein.
- Sie müssen es nach der Einfuhr für eine bestimmte Mindestzeit weiter halten, ohne es zu verkaufen oder zu übertragen.
- Der Antrag ist an eine Frist gebunden, die mit Ihrer Registrierung als Resident in Portugal zu laufen beginnt.
[VERIFY]
Die exakten Mindesthaltefristen vor und nach der Einfuhr sowie die genaue Antragsfrist sind an die jeweils aktuelle Regelung gebunden und sollten vor der Einfuhr direkt bei der Alfândega oder über einen despachante bestätigt werden, statt sich auf eine allgemeine Angabe zu verlassen.
Wer zuerst fährt und sich erst später informiert, ist zu spät dran: Die Frist beginnt mit der Registrierung, nicht mit der Antragstellung, und eine rückwirkende Befreiung ist nicht der Normalfall.