Wie die Regelung funktioniert
Innerhalb der europäischen Koordinierung der sozialen Sicherheit gilt ein einfaches Prinzip: Das Land, das Ihre Rente zahlt, trägt die Kosten Ihrer Gesundheitsversorgung. Leben Sie in Portugal und beziehen ausschließlich eine deutsche gesetzliche Rente, bleibt Deutschland dieses Land.
In der Praxis läuft das so ab:
- Sie beantragen bei Ihrer deutschen gesetzlichen Krankenkasse das S1-Formular. Das Verfahren wird auf deutscher Seite über die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) koordiniert.
- Sie registrieren das S1 bei der portugiesischen Segurança Social.
- Sie melden sich anschließend bei Ihrem Centro de Saúde an.
Ab diesem Zeitpunkt haben Sie Anspruch auf medizinische Versorgung in Portugal zu denselben Bedingungen wie ein portugiesischer Resident, auf Kosten der deutschen Seite. Das ist ein vollwertiger Anspruch, keine Kulanzregelung.