Anwartschaftsversicherung beim Umzug nach Spanien
Wer privat krankenversichert ist und nach Spanien zieht, entscheidet über etwas, das sich später kaum korrigieren lässt: die PKV kündigen oder über eine Anwartschaft ruhend stellen. Diese Seite erklärt den Mechanismus — und was Sie in Spanien zusätzlich brauchen.
Was eine Anwartschaft sichert — und was nicht
Eine Anwartschaftsversicherung ist keine Krankenversicherung im eigentlichen Sinn. Sie zahlen während der Zeit im Ausland einen reduzierten Beitrag und haben dafür keinen Leistungsanspruch — weder in Deutschland noch in Spanien. Was Sie kaufen, ist das Recht, später ohne neue Gesundheitsprüfung in Ihren ursprünglichen Tarif zurückzukehren.
Ohne Anwartschaft verlieren Sie dieses Recht. Eine neue PKV verlangt dann eine neue Gesundheitsprüfung — mit dem Risiko, dass eine inzwischen aufgetretene Erkrankung zu Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung führt.
Wir sind ein bei der portugiesischen ASF registrierter Versicherungsvermittler, der auch in Spanien tätig ist — kein deutscher PKV-Berater. Was Ihr eigener Tarif erlaubt, klären Sie schriftlich mit Ihrem deutschen Versicherer, bevor Sie kündigen oder eine Anwartschaft beantragen.
Kleine oder große Anwartschaft
Beide Varianten sichern die Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung. Der Unterschied liegt bei den Alterungsrückstellungen — dem Kapital, das Ihr Versicherer bildet, um steigende Gesundheitskosten im Alter abzufedern:
Kleine Anwartschaft
Niedrigerer Beitrag im Ausland. Alterungsrückstellungen werden nicht weiter aufgebaut; bei der Rückkehr zahlen Sie nach dem dann erreichten Alter.
Große Anwartschaft
Höherer Beitrag im Ausland. Alterungsrückstellungen werden weiter aufgebaut; Ihr ursprüngliches Eintrittsalter bleibt für die Beitragsberechnung erhalten.
Welche Variante passt, hängt von Alter, geplanter Dauer in Spanien und der Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr ab — nicht von einer pauschalen Empfehlung. Je länger der Aufenthalt und je später die Rückkehr, desto stärker wirkt der Unterschied.
Wann eine Kündigung trotzdem infrage kommt
Eine Kündigung beendet den Vertrag endgültig. Sie kommt infrage, wenn Sie sicher sind, dauerhaft in Spanien zu bleiben, und dort eine tragfähige Lösung haben, die auch im Alter hält. Das ist eine finanzielle Abwägung, die Sie mit Ihrem Versicherer und, wo nötig, einem unabhängigen Berater in Deutschland treffen.
Die Absicherung in Spanien: eigenständig und leistend
Weil die Anwartschaft nichts zahlt, brauchen Sie für die Zeit in Spanien eine Deckung, die tatsächlich leistet. Und für die Registrierung als EU-Bürger ohne Arbeit in Spanien verlangen die Behörden einen umfassenden Krankenversicherungsschutz — die Anwartschaft zählt dafür nicht.
- Spanische private KrankenversicherungPolicen spanischer Versicherer mit Netzwerk aus Ärzten und Kliniken. Für Aufenthaltszwecke werden oft Policen ohne Zuzahlungen und ohne Wartezeiten verlangt; die Anforderungen der Behörden sollten Sie vor Abschluss kennen.
- Internationale KrankenversicherungFür Familien, die zwischen Spanien, Deutschland und anderen Ländern pendeln: Deckung in mehreren Ländern, freie Klinikwahl, Leistung auch bei Besuchen in Deutschland — je nach Tarif.
- Öffentliches SystemWer in Spanien arbeitet, ist über die Seguridad Social versichert. Wer bereits länger gemeldet ist, kann unter Umständen über einen Sondervertrag (convenio especial) in das öffentliche System eintreten.
Eine neue private Police in Spanien verlangt eine eigene Gesundheitsprüfung. Wer Vorerkrankungen hat, sollte das früh klären: siehe Vorerkrankungen und Krankenversicherung in Spanien.
Die Reihenfolge
- Spanische Deckung zusagen lassenBevor Sie in Deutschland etwas ändern: eine schriftliche Zusage für die Police in Spanien, mit Beginn zum Umzugstag.
- Anwartschaft beantragenMit Ihrem deutschen Versicherer, fristgerecht und schriftlich, mit Klarheit über kleine oder große Variante.
- Übergang ohne LückeDas Ende der vollen PKV-Leistung und der Beginn der spanischen Police sollten auf denselben Tag fallen.
Allgemeine Orientierung zum Zusammenspiel von deutschem und spanischem System, keine Sozialversicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung. Ansprüche und Fristen klären Sie verbindlich mit Ihrer Krankenkasse, der DVKA bzw. Ihrem Versicherer und den spanischen Behörden; Deckung, Wartezeiten und Ausschlüsse einer privaten Police stehen in deren Bedingungen.
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In Spanien platzieren wir Immobilienrisiken bei Hiscox und Chubb, die beide dort zeichnen. Für Einwohner Spaniens platzieren wir internationale Krankenversicherungen bei Allianz Care, Cigna Global und APRIL International. Versicherer und Bedingungen nennen wir schriftlich im Angebot.
Welche Angaben wir für Ihr Angebot benötigen
Nach dem ersten Kontakt fragen wir diese Angaben per E-Mail an. Wenn Sie sie zur Hand haben, können Sie sie gleich an insurance@adlerrochefort.com senden.
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- Alter
- Spanische NIE (oder Reisepassnummer, falls noch keine vorhanden)
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- Staatsangehörigkeit
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Häufige Fragen
Deckt die Anwartschaft Behandlungen in Spanien?
Nein. Die Anwartschaft sichert nur das Recht, später ohne neue Gesundheitsprüfung in Ihren deutschen Tarif zurückzukehren. Für Spanien brauchen Sie eine eigenständige Krankenversicherung, die tatsächlich leistet.
Reicht die Anwartschaft für die Registrierung als EU-Bürger in Spanien?
Nein. Für die Registrierung ohne Arbeit in Spanien wird ein umfassender Krankenversicherungsschutz verlangt, der in Spanien leistet. Die Anwartschaft erfüllt das nicht.
Kleine oder große Anwartschaft — was ist besser?
Das hängt von Alter, geplanter Dauer und Rückkehrwahrscheinlichkeit ab. Die kleine ist im Ausland günstiger, verschiebt die Kosten aber auf die Rückkehr; die große erhält Ihr ursprüngliches Eintrittsalter.
Kann ich später einfach wieder in die PKV zurück, wenn ich gekündigt habe?
Nur mit einem neuen Vertrag und einer neuen Gesundheitsprüfung. Was inzwischen an Erkrankungen hinzugekommen ist, kann zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder einer Ablehnung führen.
In welcher Reihenfolge gehe ich vor?
Zuerst die spanische Deckung schriftlich zusagen lassen, dann die Anwartschaft beantragen — so, dass der Übergang auf denselben Tag fällt und keine Lücke entsteht.
Adler & Rochefort ist die Handelsmarke der Ownizo, Unipessoal Lda., bei der ASF Portugals unter Nr. 425591790/3 registriert, in Spanien im Dienstleistungsverkehr von dieser Registrierung aus tätig.
