Adler & Rochefort — registrierter Versicherungsmakler bei der ASF Nr. 425591790/3 · Lissabon · Spanien
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Private Clients · Luftfahrt

Versicherung für Privatflugzeuge, Hubschrauber und Drohnen

Für Eigentümer von Flugzeugen und Hubschraubern mit Basis in Portugal oder Spanien — und für Anwesen, auf denen Drohnen eingesetzt werden. Luftfahrtrisiken zeichnen ausschließlich spezialisierte Luftfahrtmärkte; wir platzieren sie über einen Co-Broking-Partner und bleiben Ihr Ansprechpartner.

Registrierter Versicherungsvermittler · ASF Nr. 425591790/3 · Lissabon · Portugal & Spanien

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Hugo Gonçalves

Geprüft von Hugo Gonçalves, Gründer und Risikomanagement-Spezialist von Adler & Rochefort · Abschluss in Business Management (University of Hertfordshire) · Laufende Weiterbildung am Chartered Insurance Institute (CII), London.

Für wen diese Seite gedacht ist

Für Eigentümer, deren Flugzeug oder Hubschrauber in Cascais/Tires, Portimão oder auf Madeira stationiert ist, und für Eigentümer mit Basis in Madrid (Torrejón, Cuatro Vientos), Málaga, Ibiza, Palma oder Barcelona. Vom einmotorigen Kolbenflugzeug über Turboprops bis zum Hubschrauber, der zwischen Stadt und Landsitz pendelt — selbst geflogen oder von einem Managementunternehmen betrieben, im Alleineigentum, in Miteigentum oder geleast.

Dazu kommt eine zunehmend häufige Frage auf Landgütern und Weingütern: Drohnen für Vermessung, Weinbergsbeobachtung, Fotografie oder Sicherheit.

Portugal und Spanien

Rahmen und Unterschiede

Vereinfacht dargestellt; im Einzelfall entscheiden die Luftfahrtbehörde und die Bedingungen der Police.

EU-weit

Mindestversicherung nach VO (EG) 785/2004

Die Verordnung legt Mindestversicherungssummen für die Haftung von Luftfahrzeugbetreibern gegenüber Dritten und Passagieren fest, gestaffelt nach Höchstabflugmasse. Sie gilt in Portugal wie in Spanien; viele Eigentümer versichern deutlich höhere Summen.

Portugal

Basis und Behörde

Luftfahrzeuge unter portugiesischer Registrierung unterliegen der ANAC. Typische Basen sind Tires für den Großraum Lissabon, Portimão für die Algarve und Madeira mit seinen besonderen Wetter- und Anflugbedingungen.

Spanien

Basis und Behörde

In Spanien ist die AESA zuständig. Die dichte Infrastruktur von Madrid über Málaga bis zu den Balearen bedeutet häufige Flüge zwischen Festland und Inseln.

Beide Länder

Drohnen

Die EU-Drohnenverordnung (Durchführungsverordnung (EU) 2019/947) regelt Betreiberregistrierung und Betriebskategorien; registriert wird bei ANAC bzw. AESA. Beide Länder knüpfen den Betrieb ab bestimmten Gewichts- und Einsatzklassen an eine Haftpflichtversicherung.

Deckungsumfang

Was eine gut platzierte Luftfahrtpolice umfasst

Kasko

Luftfahrzeug-Kasko, All Risks

Schäden am Luftfahrzeug zum vereinbarten Wert — im Flug, beim Rollen und am Boden, einschließlich Hangar.

Krieg

Kasko gegen Krieg und verwandte Gefahren

Beschlagnahme, Entführung, Sabotage und politische Risiken, die in der Standard-Kasko ausgeschlossen sind.

Haftung

Haftpflicht gegenüber Dritten und Passagieren

Mindestens nach VO (EG) 785/2004, in der Praxis meist als kombinierte Einheitsdeckungssumme und deutlich über dem Minimum.

Crew

Unfallversicherung für Besatzung und Passagiere

Leistungen bei Tod oder Invalidität von Pilot, Besatzung und Passagieren, unabhängig von der Haftungsfrage.

Hangar

Hangarhalter-Haftpflicht

Für Eigentümer von Hangars, die fremde Luftfahrzeuge unterstellen — ein eigenes Risiko, das die Luftfahrzeugpolice nicht deckt.

Struktur

Eigentümer, Betreiber und Management

Ist ein Managementunternehmen Betreiber, müssen Eigentümer, Betreiber, Finanzierer und Piloten korrekt als Versicherte bzw. Mitversicherte benannt sein — auch bei Miteigentum und Leasing.

Drohnen

Drohnen auf dem Anwesen

Haftpflicht und auf Wunsch Kasko für Drohnen, die auf Landgut, Weingut oder Villa eingesetzt werden, abgestimmt auf die Betriebskategorie.

Wo es typischerweise schiefgeht

  • Pilotenklausel: Die Police nennt bestimmte Piloten mit Mindestqualifikation und Flugerfahrung; fliegt jemand anderes, kann der Schutz entfallen.
  • Falscher Versicherungsnehmer: Das Managementunternehmen betreibt das Flugzeug, versichert ist aber nur der Eigentümer — oder umgekehrt.
  • Nutzung nicht korrekt angegeben: Privatflüge, geteilte Kosten und gewerbliche Charter werden unterschiedlich behandelt.
  • Geografische Grenzen: Flüge außerhalb Europas oder in bestimmte Regionen sind nicht automatisch gedeckt.
  • Drohne unter der privaten Haftpflicht: Die private Haftpflicht schließt Luftfahrzeuge meist aus, und dieser Ausschluss erfasst oft auch Drohnen.

Was wir von Ihnen brauchen, um Bedingungen einzuholen

Typ, Baujahr, Registrierung und Seriennummer, vereinbarter Wert, Basis und Hangar, Nutzung (privat, geschäftlich, Charter), Eigentums- und Betreiberstruktur, Finanzierung oder Leasing, Piloten mit Lizenzen, Berechtigungen und Flugstunden auf dem Muster, Schadenhistorie, gewünschte Haftungssumme und geografischer Geltungsbereich. Für Drohnen: Modell, Gewicht, Betriebskategorie, Registrierung und Einsatzzweck.

Wie wir arbeiten

Luftfahrtrisiken zeichnet kein Standardtarif. Wir platzieren diese Risiken über spezialisierte Märkte und über Co-Broking-Partner, mit denen wir zusammenarbeiten — das sagen wir offen. Adler & Rochefort ist ein bei der ASF registrierter Versicherungsvermittler ohne Exklusivbindung an einen Versicherer; Ihr Ansprechpartner bleiben wir, vom ersten Gespräch bis zum Schaden. Luftfahrtpolicen platzieren wir ausschließlich über spezialisierte Luftfahrtmärkte, mit einem Co-Broking-Partner, der auf diese Sparte spezialisiert ist.

  1. Schriftliche EinschätzungWir lesen Ihre Situation und Ihre bestehenden Policen und sagen Ihnen schriftlich, wo Deckung fehlt, wo sie doppelt besteht und was ein Spezialmarkt realistischerweise zeichnet.
  2. Platzierung im SpezialmarktWir bereiten die Einreichung vor und platzieren sie über spezialisierte Märkte und unsere Co-Broking-Partner. Welcher Versicherer die Deckung trägt, steht im Angebot — nicht erst in der Police.
  3. Bedingungen auf Deutsch erklärtSummen, Selbstbehalte, Ausschlüsse und Obliegenheiten erläutern wir schriftlich auf Deutsch, bevor Sie unterschreiben — auch dort, wo die Police auf Englisch, Portugiesisch oder Spanisch ausgestellt wird.
  4. Ein AnsprechpartnerVon der ersten Anfrage über die Verlängerung bis zur Änderung, wenn sich Ihre Situation ändert — dieselbe Person, die Ihren Fall kennt.
  5. Begleitung im SchadenfallWir melden den Schaden mit Ihnen, stellen die Unterlagen zusammen und bleiben zwischen Ihnen, dem Partner und dem Versicherer, bis er reguliert ist.
Häufige Fragen

Luftfahrtversicherung — häufige Fragen

Welche Haftpflichtsumme ist vorgeschrieben?

Die Verordnung (EG) Nr. 785/2004 legt Mindestsummen fest, gestaffelt nach Höchstabflugmasse. Viele Eigentümer versichern deutlich mehr; wir empfehlen die Summe nach Muster, Nutzung und Passagieren.

Wer zeichnet Luftfahrtrisiken?

Ausschließlich spezialisierte Luftfahrtmärkte. Wir platzieren über einen darauf spezialisierten Co-Broking-Partner; der Versicherer steht schriftlich im Angebot.

Mein Flugzeug wird von einem Managementunternehmen betrieben — wer versichert?

Das hängt vom Vertrag ab. Wichtig ist, dass Eigentümer, Betreiber, Finanzierer und Piloten korrekt benannt sind; wir prüfen die Struktur vor der Platzierung.

Brauche ich für eine Drohne auf meinem Anwesen eine Versicherung?

Ab bestimmten Gewichts- und Einsatzklassen ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, und die private Haftpflicht deckt Drohnen oft nicht. Registrierung und Betriebskategorie richten sich nach der EU-Drohnenverordnung.

Ist der Hangar mitversichert?

Das Luftfahrzeug ist im Hangar über die Kasko gedeckt. Wer fremde Luftfahrzeuge unterstellt, braucht zusätzlich eine Hangarhalter-Haftpflicht.

Schriftliche Einschätzung für Ihr Luftfahrzeug anfragen

Beschreiben Sie kurz Muster, Basis und Nutzung — wir sagen Ihnen schriftlich, welche Unterlagen der Luftfahrtmarkt braucht.

Angebot anfragen – in unter einer Minute

Nur das Wesentliche – wir antworten innerhalb von 24 Arbeitsstunden und fragen den Rest per E-Mail nach.

Welche Angaben wir für Ihr Angebot benötigen

Nach dem ersten Kontakt fragen wir diese Angaben per E-Mail an. Wenn Sie sie zur Hand haben, können Sie sie gleich an insurance@adlerrochefort.com senden.

  • Vollständiger Name
  • Vollständige Adresse der Immobilie
  • Portugiesische Steuernummer (NIF)
  • Bruttogeschossfläche
  • Baujahr
  • Haupt- oder Zweitwohnsitz
  • Beruf
  • Alter
  • Versicherungssumme Gebäude
  • Versicherungssumme Hausrat
  • Versicherungssumme Wertsachen
  • Liste der zu versichernden Werte (Kunst, Schmuck, Uhren, Fahrzeuge) mit Werten und ggf. Gutachten

Vielen Dank!

Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns innerhalb von 24 Arbeitsstunden schriftlich auf Deutsch.

Lieber direkt? insurance@adlerrochefort.com oder WhatsApp +351 928 226 570.

Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Welche Deckung für Sie geeignet ist, hängt von Ihrer konkreten Situation und den Bedingungen der jeweiligen Police ab.

Wichtiger Hinweis

Deckung nur nach Risikoprüfung Diese Seite ist eine allgemeine Information, keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, hängt von der Risikoprüfung (Underwriting) des Versicherers und von den Bedingungen der tatsächlich ausgestellten Police ab. Gesetzliche Hinweise sind vereinfacht dargestellt und ersetzen keine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Wir nennen auf dieser Seite bewusst keine Versicherer und keine Prämien: Beides hängt vom konkreten Risiko ab und steht schriftlich im Angebot.
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